DIE STADTENTWICKLER ZUM PLANUNGSSICHERSTELLUNGSGESETZ

Berlin, 27.04.2020
Der Verband DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen genannten rechtlichen Anwendungsverfahren während der COVID-19-Pandemie ausdrücklich.

Wir halten es für dringend geboten, in der aktuellen Situation alles dafür zu tun, dass schnellstmöglich durch ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren alle mit diesen Verfahren verbundenen Arbeiten und Aktivitäten ohne Verzögerungen vorangetrieben werden können, und die Weiterarbeit in den Städten und Gemeinden sichergestellt wird. Das stärkt das örtliche Handwerk, die regionale Bauwirtschaft und den lokalen Arbeitsmarkt. Fehlende oder verzögerte Planverfahren könnten verehrende Folgen für die gesamte Branche und alle Beteiligten haben.

Wir halten es daher ausdrücklich für richtig, die ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachungen und
Auslegungen von Unterlagen oder Entscheidungen als Online-Beteiligungen durchführen zu können, genauso wie bei Erörterungsterminen, Online-Konsultationen durchführen zu können, wenn auch zunächst befristet bis zum 31.03.2021.

Unsere Unternehmen haben bereits in einer Reihe von Kommunen sehr positive Erfahrungen mit Online-Beteiligungs-Formaten gemacht. Wir sind daher der Auffassung, dass das Instrument der Online-Beteiligung ganz grundsätzlich über die Frist bis zum 31.03.2021 hinaus ermöglicht werden sollte.

Mindestens aber wäre in einer begleitenden Evaluation unbedingt zu prüfen, inwieweit  es nicht geboten ist, Online-Beteiligungen ganz grundsätzlich als Regelformat in den genannten Anwendungsbereichen zuzulassen. Wir sind überzeugt, dass über Online-Beteiligungs-Formate inzwischen nicht nur mehr Menschen beteiligt werden können, sondern explizit weitere Gruppen erreicht werden können, die man bisher in den klassischen Formaten eher weniger bis gar nicht erreichen konnte. Diese können durch Online-Formate eine Chance erhalten, sich aktiv einzubringen.
Die intensive Beteiligung aller Akteure in jeder Phase der Projekte führt zu einer hohen Akzeptanz vor Ort und wirkt sich zudem positiv auf den sozialen Zusammenhalt aus. Auch das werden wir mehr denn je auch in der „Nach-Corona-Ära“ brauchen.

Unseres Erachtens sind wir längst an dem Punkt angekommen, wo es nicht nur darum geht, die akuten durch die Corona-Pandemie ausgelösten Probleme zu lösen, sondern explizit auch die Veränderungen als Chance für die Weiterentwicklung neuer Ansätze wahrzunehmen. Das gilt insbesondere für den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Digitalisierungsschub in allen gesellschaftlichen und ökonomischen Bereichen. Diesen sollten wir auch in den genannten Planungs- und Genehmigungsverfahren dauerhaft nutzen und für Online-Beteiligungen  der Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozessen dauerhaft als Regelformat zulassen.


DIE STADTENTWICKLER
sind seit Jahrzehnten als Berater und Dienstleister in den Kommunen tätig. Ihre Mitgliedsunternehmen setzen bundesweit die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen vor Ort als Sanierungsträger, Stadt- und Projektentwickler um. Sie schaffen damit einen MEHRWERT für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden.

Kontakt:
DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.
Anna Stratmann
Geschäftsführerin
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel. 030.755 488 920
Mail anna.stratmann@die-stadtentwickler.info

Stellungnahme der STADTENTWICKLER zum Planungssicherungsgesetz