DIE STADTENTWICKLER ZUR BAULANDAKTIVIERUNG: WIR BRAUCHEN EIN AKTIVES FLÄCHENMANAGEMENT!

Berlin, 29.06.2018

Die Kommunen können handeln! Jetzt!
Grundsätzlich liegt der Schlüssel zur Baulandmobilisierung in der Hand der Kommunen und Länder und ist nur durch einen Mix an Maßnahmen zu erreichen. Die Kommunen müssen zu einem strategischen Flächenmanagement und einer aktiven Bodenvorratspolitik kommen.

Dazu gehört

  • Brach- und Potenzialflächenkataster führen
  • Übersicht planungsrechtlich bebaubarer Flächen führen
  • Nachverdichtungspotenziale systematisch und verträglich nutzen
  • Liegenschaften im Bau- und Planungsamt führen (und nicht beim Kämmerer)
  • Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts wo möglich
  • Nutzung des Rechtsinstrumentariums des besonderen Städtebaurechts (z.B. städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Umlegung)


Darüber hinaus gehört dazu alles, dass die Handlungsfähigkeit
der Kommunen stärkt

  • Personell durch mehr qualifiziertes Personal in Bau- und Stadtplanungsämtern
  • Installierung eines Beauftragten für Flächenmobilisierung und/oder One-stop-Agency für (Wohn-)bauprojekte
  • Vergabe von Bauland in Konzeptvergaben mit Blick auf die Wirksamkeit für den Wohnungsmarkt


Dazu gehört aber auch

  • Die gleichzeitige Wohnungsbau- und Gewerbeflächen-Entwicklung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungsplanung!
  • Nutzung aller Möglichkeiten interkommunaler Kooperation zur Lösung der Baulandengpässe! (Regionale Strategien)
  • Nutzung privater professioneller Dienstleister (DIE STADTENTWICKLER) für die beschleunigte Baulandmobilisierung.
  • Gründung gemeinsamer öffentlich- privater Entwicklungsgesellschaften, um die jeweiligen Stärken privater und öffentlicher Akteure gemeinsam optimal zusammenzubringen.


Die Länder können ihren Beitrag leisten!

  • Konzeptvergaben für Landesgrundstücke. Die Länder haben eine besondere Verantwortung für die Wirksamkeit für den Wohnungsmarkt!
  • Entschlackung der Landesbauordnungen für bezahlbares Bauen – Stichwort Stellplätze und dergleichen mehr.
  • Förderung interkommunaler Kooperation – auch an Standorten in der 2. Reihe – hier wichtig: konsequente ÖPNV-Förderung zur Attraktivierung dieser Standorte. Vorhandenen schienengebundenen Verkehr konsequent dichter takten – auch das ist Baulandmobilisierung!


Der Bund ist gefordert!

  • Steuerliche Anreize setzen – Stichwort degressive Abschreibung
  • Verlängerung § 13b BauGB beschleunigtes Verfahren im Außenbereich, um in
    integrierten Lagen am Siedlungsrand arrondierten Wohnungsbau umsetzen zu können.
  • Innenentwicklungsmaßnahme umsetzen
  • Befristete Grunderwerbsteuersenkung (z.B. für Familien mit Kindern resp. bestimmte Einkommensgrenzen)
  • BIMA-Gesetz anpassen
  • Verbilligungsrichtlinie auf private Investoren ausweiten, wenn diese gemeinwohlorientiert z.B. 30% sozialen Wohnungsbau realisieren.

DIE STADTENTWICKLER
sind seit Jahrzehnten als Berater und Dienstleister in den Kommunen tätig. Ihre Mitgliedsunternehmen setzen bundesweit die stadtentwicklungspolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen vor Ort als Sanierungsträger, Stadt- und Projektentwickler um. Sie schaffen damit einen MEHRWERT für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden.

Kontakt:
DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.
Anna Stratmann
Geschäftsführerin
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel. 030.755 488 920
Mail anna.stratmann@die-stadtentwickler.info